Fachinformation
10.01.2025 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Preise der Bayerischen Landesstiftung 2025

Die Bayerische Landesstiftung wird im Jahr 2025 wieder Preise für hervorragende Leistungen, unter anderem auf sozialem Gebiet, vergeben. Es sollen insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein besonderes Engagement erkennen lassen, wie zum Beispiel soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen sowie Initiativen im Bereich Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe.

Erforderlich ist ein enger Bezug zu Bayern, der durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern hergestellt werden kann. In der Regel werden mit dem Preis Organisationen oder Gruppen ausgezeichnet; Einzelpersonen kommen nur ausnahmsweise und nur in ganz besonders herausragenden Fällen – die über ein örtliches/regionales Engagement hinausgehen – für eine Preisverleihung in Frage.

Vorschläge für den sozialen Bereich sind schriftlich mit ausführlicher Begründung bis

spätestens 31. März 2025 direkt an die

Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung,

Alter Hof 2, 80331 München,

zu richten. Fragen zum Verfahren und zur Preiswürdigkeit von Leistungen sind unmittelbar mit der Landesstiftung zu klären:

Tel. 089/23 24 166, E-Mail: landesstiftung(at)bls.bayern.de.

Weitere Informationen unter

https://www.landesstiftung.bayern.de/antragsformulare-download.html

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse