Fachinformation
23.07.2025 Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Ältere Menschen, Bildung, Familie

Wichtige Informationen zur Anpassung der Gebühren der VG Musikedition ab dem 1. Juli 2025

Der Paritätische Gesamtverband möchte Sie über die aktuelle Anpassung der Gebühren der VG Musikedition für den Bereich der Vervielfäligungen in den Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie den sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen und in Volkshochschulen, Familienbildungsstätten und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenbildung informieren.

Bereits wurden Sie mit der untenstehenden Fachinformation vom 27. November 2023 über den Abschluss eines Gesamtvertrages mit der VG Musikedition für Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege, sonstige Heil- und Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und für Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen weiterer Fachinformationen informierten wir Sie u. a. über die jährlichen Gebührenanpassungen.

Nun teilt die VG Musikedition mit, dass die Höhe der jährlichen Pauschalbeträge der Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen (Tarif F-SEN 1) und für die Vervielfältigungen in Volkshochschulen, Familienbildungsstätten oder sonstigen Einrichtungen der Erwachsenbildung ab dem 1. Juli 2025 angepasst wurden. Als Begründung für diese Erhöhung verweist die VG Musikedition auf die gestiegene Inflationsrate.

Konkret erhöht sich z. B. der Pauschalbetrag im Tarif F-Sen 1 in Einrichtungen mit bis zu 49 Bewohnern von 83,00 € auf 85,20 €.

Im Tarif F-VHS 2 fallen u. a. für das Vervielfältigen von bis zu 500 Kopien nunmehr 177,50 € an.

Eine detaillierte Übersicht über die weiteren neuen Pauschalbeträge finden Sie in den PDF-Mustervertragsvorlagen zum Herunterladen auf der untenstehenden Webseite. Diese sind auch auf der Homepage der VG Musikedition abrufbar.

Der Gesamtvertragsrabatt von 20 % sowie der zusätzliche Sozialrabatt von 10 % bleiben erhalten.

Um diese Rabatte weiterhin in Anspruch nehmen zu können, ist wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß den angefügten Mustern erforderlich.

Für Einrichtungen, die bereits über einen bestehenden Lizenzvertrag mit der VG Musikedition verfügen, ist kein neuer Vertragsabschluss notwendig – die Tarife werden automatisch angepasst.

Die im Jahr 2024 aktualisierte Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“ hinweisen, in der weitere nützliche Informationen zusammengestellt sind, finden SIe ebenfalls untenstehend.

 

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Verantwortlich:
Susann Engert, Referentin Kinder | Jugend | Familie