Fachinformation
20.08.2026 Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Kinder und Jugend

BayKiBiG-Reform tritt am 1. Januar 2027 in Kraft

Eine Berechnungsvorlage ermöglicht Trägern, schon jetzt die Auswirkungen der Reform auf Einrichtungen abzuschätzen.

Die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Zur Unterstützung der Träger stellt das Staatministerium eine Berechnungsvorlage zur Verfügung. Diese soll Trägern helfen, vorab die Auswirkungen der Reform für ihre jeweiligen Einrichtungen abzuschätzen. Das Berechnungstool weist nur die Summen des staatlichen Förderanteils aus.

Auf der untenstehenden Webseite finden Sie neben der Berechnungsvorlage auch die Ausfüllhinweise mit Verweis auf Berücksichtigung des kommunalen Förderanteils.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

 

Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Kinder und Jugend

Verantwortlich:
Lena Weihmayer, Referentin Kinder | Jugend | Bildung