Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Niederbayern | Oberpfalz. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Niederbayern | Oberpfalz
Landshuter Straße 19
93047 Regensburg
Tel.: 0941 | 599388 - 0
Fax: 0941 | 599388 - 666
niederbayern.oberpfalz(at)paritaet-bayern.de

Kernelemente sind die Errichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention (§ 3), die durch einen ehrenamtlich besetzten Fachbeirat unterstützt werden kann (§ 5). Der Bundesfachstelle kommt ein umfangreicher Aufgabenkatalog zu (§ 4): u. A. ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisenrufnummer, Handlungskonzepte zur Restriktion von Suizidmethoden und -mitteln, zielgruppenspezifische und allgemeine Aufklärung sowie ein digitales Verzeichnis von Hilfs- und Beratungsangeboten. § 9 verpflichtet die Länder, auf flächendeckende Krisendienste „hinzuwirken". Mit dem neuen § 64f SGB V sollen Modellvorhaben zur Vernetzung von Regelversorgung und Krisendiensten ermöglicht werden.
Der Paritätische begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Suizidpräventionsgesetzes erkannt und zeitnah in der Legislaturperiode einen Entwurf vorgelegt hat. Ausdrücklich unterstützt werden die Zielsetzung – Prävention von Suizidversuchen und Suiziden stärken, Betroffene frühzeitig unterstützen, Suizidalität weiter enttabuisieren –, die Anerkennung der bestehenden Unterschiede in Versorgungsdichte und -qualität sowie die geplante bundesweit einheitliche Krisenrufnummer.
Um die erklärten Ziele tatsächlich zu erreichen, muss der Entwurf jedoch deutlich nachgeschärft werden. Er setzt ausschließlich auf Koordination, Konzeptentwicklung, Vernetzung und Modellvorhaben, ohne hinreichend verbindliche Finanzierungswege – insbesondere zur Unterstützung von Ländern und Kommunen – und ohne Umsetzungs- und Qualitätsvorgaben. Eine nachhaltige Finanzierung bestehender und bewährter Strukturen ist aus unserer Sicht zielführender als der Aufbau neuer, zeitlich befristet finanzierter Modellvorhaben.
Die Freie Wohlfahrtspflege muss als tragende Akteurin niedrigschwelliger, psychosozialer, pflegerischer und teilhabeorientierter Hilfen ausdrücklich einbezogen und regelhaft im Fachbeirat vertreten sein; Gleiches gilt für die Selbsthilfe, für die konkrete Beteiligungswege zu ergänzen sind. Pflege, Eingliederungshilfe, Hospiz- und Palliativversorgung sowie soziale Beratungsstrukturen müssen sichtbarer werden – ebenso die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen und der für sie zentralen Systeme (Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Schulsozialarbeit). Auch Angehörige und Hinterbliebene erkennt der Entwurf zwar als bedeutsam an, ohne jedoch verbindliche Regelungen zu Ausbau, Finanzierung und Qualitätssicherung entsprechender Nachsorgeangebote vorzusehen.
Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe: Sie braucht medizinische, psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung ebenso wie soziale Teilhabe, Armuts- und Einsamkeitsprävention, Angehörigenarbeit, Selbsthilfe, Krisenintervention und eine ausfinanzierte, kontinuierliche Anschlussversorgung.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz für nichtig erklärt hatte, hat der Paritätische gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bereits 2022 in einem Forderungspapier auf die Notwendigkeit eines Suizidpräventionsgesetzes hingewiesen. Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung im Sommer 2023 mit dem nahezu einstimmig angenommenen Entschließungsantrag „Suizidprävention stärken" (BT-Drs. 20/7630) zum Handeln auf. Daraufhin folgte die Initiative der damaligen Bundesregierung, einen ersten Referentenentwurf des BMG vorzulegen (November 2024). Dazu hatte der Paritätische im Dezember 2024 Stellung genommen. Es folgte der Kabinettsbeschluss, der aufgrund des vorzeitigen Endes der Koalition im Bundestag aber nicht mehr beraten wurde. Der jetzt vorgelegte Entwurf greift diese Vorlage in aktualisierter und knapperer Form auf.
Die vollständige Stellungnahme kann untenstehend als PDF Datei heruntergeladen werden.

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
