Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Niederbayern | Oberpfalz. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Niederbayern | Oberpfalz
Landshuter Straße 19
93047 Regensburg
Tel.: 0941 | 599388 - 0
Fax: 0941 | 599388 - 666
niederbayern.oberpfalz(at)paritaet-bayern.de

Das Gewalthilfegesetz (GewHG) schafft ab 2032 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Doch wie greift dieser Anspruch mit dem bestehenden Kinder- und Jugendhilferecht zusammen? Genau dieser Frage geht eine neue Rechtsexpertise nach, die im Auftrag von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) entstanden ist.
Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse haben darin die zentralen Schnittstellen zwischen GewHG und SGB VIII sorgfältig aufgearbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Fragen:
Besonders wertvoll ist, dass die Expertise die Grundsätze von Gewaltschutz und Kinderschutz nebeneinanderstellt und die neu entstandenen Berührungspunkte zwischen beiden Rechtsbereichen konkret erklärt. Sie beantwortet praxisrelevante Fragen – etwa, wann Leistungen nach dem SGB VIII Vorrang haben oder unter welchen Bedingungen Minderjährige auch ohne Zustimmung eines oder beider Elternteile beraten werden können. Zudem macht sie Vorschläge, wie bestehende Unklarheiten im Gewalthilfegesetz aufbereitet werden könnten.
Mit der Veröffentlichung dieser Rechtsexpertise soll Fachkräften in der Praxis eine verlässliche Orientierung bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes an die Hand gegeben werden. Insbesondere an den komplexen Schnittstellen zwischen Gewaltschutz und Kinder- und Jugendhilfe braucht es Rechtssicherheit, damit Kinder und Jugendliche den Schutz erhalten, der ihnen zusteht – unabhängig davon, über welchen rechtlichen Zugangsweg dies geschieht.
Die Rechtsexpertise können Sie untenstehend herzunterladen.
Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK)

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
