Fachinformation
22.10.2026 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Förderrichtlinie „Heimat-Digital-Regional“ in Bayern

Änderung ab 2027 und Laufzeit bis 2030

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat die Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (HDRFöR) geändert. Sie tritt am 31. Dezember 2026 in Kraft. Die Förderrichtlinie gilt nun bis zum 31. Dezember 2030.

Gefördert werden innovative, fachübergreifende digitale Heimatprojekte, die die Entwicklung der Region mit einem öffentlichkeitswirksamen Ansatz unterstützen. Projekte sind innovativ, wenn sie über bestehende Ansätze im jeweiligen Themenfeld der räumlichen Entwicklung hinausgehen und dadurch einen erkennbaren Mehrwert bieten. Besonders gefördert werden partizipative Projekte, die die Bevölkerung im räumlichen Wirkungskreis aktiv in die Projektgestaltung einbeziehen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Bezirke, Landkreise, kreisfreie Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Was wird gefördert?

  • Die Zuwendung beträgt höchstens 300.000 Euro pro Projekt.
  • Für partizipative Projekte beträgt die Zuwendung höchstens 450.000 Euro pro Projekt.
  • Der Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent betragen.
  • Ein Projekt gilt als regional, wenn sich der räumliche Wirkungskreis auf mindestens zwei Landkreise erstreckt.

Antragstellung

Anträge sind digital einzureichen. Sie können bei der Bewilligungsbehörde oder über das Online-Verfahren gestellt werden, das unter https://www.heimat.bayern.de/politik/foerdermoeglichkeiten verlinkt ist. Der Antrag soll in der Regel sechs Wochen vor dem gewünschten Projektbeginn eingereicht werden.

Vor der Antragstellung sollten Interessierte eine Projektskizze an das Staatsministerium übermitteln und ein Beratungsgespräch mit dem Staatsministerium und der zuständigen Regierung führen.

Weitere Informationen

Alle Informationen, Unterlagen und Ansprechpersonen sind zu finden unter https://www.heimat.bayern.de/politik/foerdermoeglichkeiten.

Quelle: Bayerisches Ministerialblatt, BayMBl. 2026 Nr. 439 vom 21. Oktober 2026; Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse