Die Bezirksverbände des Paritätischen

Der Paritätische in Bayern untergliedert sich in sechs Bezirksverbände. Die Bezirksverbände sind die arbeitsgemeinschaftlichen Zusammenschlüsse der Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in den jeweiligen Regierungsbezirken. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Landesverbandes wird in jedem Bezirksverband eine Bezirksgeschäftsstelle unterhalten. Die Bezirksverbände können ortsnahe Dienstleistungen anbieten und Einrichtungen führen.

In der Geschäftsordnung der Bezirksverbände werden die Regelungen zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben von Bezirksausschüssen und Bezirksgeschäftsstellen präzisiert.

Die Bezirksverbände

  • beraten und informieren die Mitgliedsorganisationen und vertreten ihre Interessen
  • binden die Mitgliedsorganisationen in die Meinungsbildung ein
  • unterstützen die Aktivierung Bürgerschaftlichen Engagements
  • unterstützen die Mitglieder dabei, ihre Angebote auszubauen, zu sichern oder umzustrukturieren
  • gewinnen und qualifizieren Mitgliedsorganisationen für die bezirkliche Gremienarbeit
  • bieten ortsnahe Dienstleistungen an und führen regionale Einrichtungen

Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Bezirksausschüsse und der hauptamtlich Beschäftigten in den Geschäftsstellen der Bezirksverbände soll die Einbindung von Mitgliedsorganisationen in bezirkspolitische und verbandliche Meinungsbildungsprozesse fördern und die Mitgliedsorganisationen durch regionale Interessenvertretung, Informationen und Beratung unterstützen.

Das Leitbild und die Grundsätze des Paritätischen bilden die Grundlage des gemeinsamen Handelns und der paritätischen Beziehungskultur.


Zum Herunterladen
PDF, 9.8 MB

Imagebroschüre

Imagebroschüre Paritätischer in Bayern

PDF, 61 KB

Leitbild

Leitbild Paritätischer in Bayern

PDF, 29 KB

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Bezirksverbände