Fachinformation
30.07.2025 Interne Struktur, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Familie, Kinder und Jugend

Neue Förderrichtlinien für die Förderung von Familienpflegestationen und Fachstellen für pflegende Angehörige

Fördererhöhung für Fachstellen für pflegende Angehörige und für Familienpflegestationen

Der Freistaat Bayern fördert seit vielen Jahren Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit im Rahmen des "Bayerischen Netzwerk Pflege" .

Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden.

Angehörigenarbeit beinhaltet die Beratung, Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Zweck der Förderung ist, die Weiterführung von Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen.

Nun wurden die zugrundeliegenden Förderrichtlinien verlängert und aktualisiert. Hier die wesentlichen Änderungen, gültig ab 01.08.2025.

Fördererhöhung für Fachstellen für pflegende Angehörige

Die Förderung wird auf jährlich bis zu 35.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (und entsprechend eine Teilzeitkraft) erhöht. Damit soll die seit über 26 Jahren bestehende und bewährte Struktur der Fachstellen für pflegende Angehörige weiter gestärkt werden.

Fördererhöhung für Familienpflegestationen

Die Förderung wird auf jährlich bis zu 9.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (und entsprechend eine Teilzeitkraft) erhöht, um die wichtige Unterstützung für Familien in Krisensituationen zu festigen.

Verfahrensvereinfachungen für Pflegestützpunkte

Es erfolgen Klarstellungen anlässlich der aktuellen Praxis und Vereinfachungen in Bezug auf das Förderverfahren. Dies betrifft insbesondere die Änderung des Auszahlungsverfahrens für die Förderung der Pflegestützpunkte.

Die Richtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2028.

Die Änderung der Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt verkündet:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/311/baymbl-2025-311.pdf

Die konsolidierte Fassung wird in Kürze unter dem Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV294809 zu finden sein.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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