Fachinformation
23.07.2026 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Fachbereich Migration

Neue Förderrichtlinie für Arbeitsintegrationsbegleiter ab 2027

Bayern fördert ab 2027 spezialisierte Arbeitsintegrationsbegleiter, die Zugewanderte beim Einstieg in Arbeit und Ausbildung unterstützen.

Das Bayerische Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Arbeitsintegrationsbegleiter*innen und veröffentlicht. Die Förderung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Richtlinie unterstützt die Integration von Zugewanderten in Arbeit und Ausbildung durch spezialisierte Fachkräfte. Die Arbeitsintegrationsbegleiter*innen aktivieren Zugewanderte mit dem Ziel ihrer nachhaltigen Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Sie begleiten sie bei der Arbeitsuche und unterstützen sowohl während der Ausbildungs- als auch der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses. Sie sind zudem Ansprechpartner für Arbeitgebende und Ausbildungsbetriebe.

Förderungsberechtigt sind alle rechtmäßig in Bayern lebenden Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die einen Integrationsbedarf haben – dazu gehören anerkannte Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis sowie Personen mit guter Bleibeperspektive. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gewinnung von Frauen für das Programm.

Förderumfang

  • Festbetrag: maximal 75.600 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr
  • Eigenmittel: mindestens 10 % Eigenfinanzierung erforderlich
  • Personalausgaben: nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Mindestausstattung: 50 % Stellenanteil (Teilzeitbeschäftigung möglich)
  • Sach- und Gemeinausgaben: Pauschale von 10 % der Personalausgaben

Antragstellung

Antragsberechtigte Träger müssen Erfahrung in Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung nachweisen. Der Antrag wird über das BayernPortal oder per E-Mail eingereicht und muss von einer arbeitsmarktpolitischen Stellungnahme der Agenturen für Arbeit sowie (bei Erstanträgen) von mindestens einem Unterstützungsschreiben von Netzwerkpartnern begleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie im unten verlinkten PDF.

Quelle: Bayerisches Ministerialblatt

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Fachbereich Migration

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse