Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Niederbayern | Oberpfalz. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Niederbayern | Oberpfalz
Landshuter Straße 19
93047 Regensburg
Tel.: 0941 | 599388 - 0
Fax: 0941 | 599388 - 666
niederbayern.oberpfalz(at)paritaet-bayern.de

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mein Ziel ist, dass Menschen in München sich auf ihre Stadt verlassen können. Als Sozialbürgermeisterin bin ich froh, dass freie und öffentliche Seite so eng zusammenwirken. Alle sind Teile eines Systems, das wir behutsam umbauen müssen, um es zu erhalten. Wir bewahren, was trägt, und wir stärken, was gebraucht wird. So bleibt München eine Stadt mit Haltung, die sagt: Wir lassen niemanden allein.“
München hat über Jahre eine bundesweit vorbildliche soziale Infrastruktur aufgebaut. Zugleich wächst die Stadt, die Aufgaben vervielfachen sich und Kosten steigen. Der gegenwärtige Zuschusshaushalt kann nicht Schritt halten. Die zentrale Frage lautet daher: Wie lassen sich Breite und Qualität der sozialen Angebote sichern und dabei mit den verfügbaren Mitteln auskommen? Beantworten soll sie die AG Zukunftssicherung – gegründet von ARGE Freie Wohlfahrt, Kreisjugendring, Münchner Trichter und Sozialreferat, um die Münchner Sozialeinrichtungen zukunftsfähig aufzustellen und so pauschale, undifferenzierte Kürzungen im Sozialbereich zu verhindern.
Karin Majewski, Sprecherin der ARGE Freie Wohlfahrtspflege und Geschäftsführerin des Paritätischen in Oberbayern: „Wir erarbeiten ein klares Zielbild, wie die soziale Infrastruktur in zwei bis fünf Jahren aussehen soll. Dabei denken wir konsequent von den Menschen und ihren Bedarfen her. Welche Angebote sind unverzichtbar? Welche sind sinnvoll, aber nicht zwingend Teil einer künftigen sozialen Infrastruktur? Die vorhandenen Mittel sollen dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden. Unsere Zusage ist dabei: Keine Zielgruppe wird gegen eine andere ausgespielt.“
Svenja Gutzeit, Vorsitzende des Kreisjugendrings München-Stadt: „Unserem Zweck als Kreisjugendring, uns für die Belange aller jungen Menschen in München einzusetzen, kommen wir nach, indem wir an diesem Prozess konstruktiv mitwirken. Denn diese Herausforderungen können wir nur gemeinsam bewältigen.
Michael Schrauth, Münchner Trichter: „Im gemeinsamen Prozess ist uns wichtig, dass die Gesamtheit der Angebote fachlich bewertet wird. Dabei ist es uns ein Anliegen, Lösungen zu entwickeln, die auch in Zukunft ein gelingendes soziales Miteinander in unserer demokratisch-pluralen Stadtgesellschaft sicherstellen sowie die Vielfalt der Trägerlandschaft bestmöglich erhalten.“
Der Zukunftssicherungsprozess gliedert sich in zwei Hauptstränge: Mit Blick auf überregionale Angebote haben die Partner Kriterien für eine stadtweite Versorgung definiert. Dabei geht es darum, welche Anforderungen Angebote erfüllen müssen, wen sie erreichen und wie sie wirken. Mit diesen Kriterien werden alle überregionalen Projekte abgeglichen und in einem Abwägungsverfahren mit weiteren fachlichen Aspekten bewertet.
Mit Blick auf regionale Angebote haben sich die Beteiligten auf Abwägungskriterien im Rahmen einer Blaupause verständigt, die eine sozialräumliche Betrachtung der Versorgung ermöglicht. Mit dieser Methodik und unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte wird das Sozialreferat alle Stadtbezirke überprüfen und im Anschluss eine Gesamtschau erarbeiten. Träger können in beiden Strängen des Prozesses Rückmeldungen zu möglichen Synergien einspeisen. Das Sozialreferat bewertet anschließend und gewichtet transparent und nachvollziehbar. Alle Mitglieder der AG Zukunftssicherung diskutieren die Ergebnisse im Rahmen einer abschließenden Prozesswürdigung, bevor die Vorschläge dem Stadtrat vorgelegt werden. Träger, die aufgrund von Kostensteigerungen in Existenznöte kommen, können sich weiterhin an das Sozialreferat wenden und dort im Rahmen eines Existenzsicherungsverfahrens schnelle finanzielle Unterstützung erhalten. Angesichts der Alternativen sieht die AG in diesem strukturierten Vorgehen die einzig sachgerechte Lösung.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Pauschale Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip würden Löcher ins soziale Netz reißen, die sich später kaum reparieren ließen. Ein nicht genehmigungsfähiger städtischer Haushalt würde das Recht auf Selbstverwaltung aushebeln. Das heißt, wenn wir nicht wollen, dass ohne Gestaltungsspielraum über unsere Köpfe hinweg entschieden wird, müssen sich alle ihrer Verantwortung stellen und dieser Prozess gelingen.“
Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich Ende 2026. Die finanzielle Wirksamkeit tritt erst zum 1. Januar 2028 ein. So können alle Betroffenen mit ausreichend Vorlauf notwendige Anpassungen planen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen nach dem Willen aller Beteiligten möglichst vermieden werden. Beim jetzigen Stand des Prozesses lassen sich konkrete Auswirkungen noch nicht beziffern.

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
