Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Niederbayern | Oberpfalz. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Niederbayern | Oberpfalz
Landshuter Straße 19
93047 Regensburg
Tel.: 0941 | 599388 - 0
Fax: 0941 | 599388 - 666
niederbayern.oberpfalz(at)paritaet-bayern.de

Das Konsumcannabisgesetz sieht vor, dass Polizei und Ordnungsbehörden das Jugendamt informieren, wenn bei Cannabisauffälligkeiten Minderjähriger gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Das Jugendamt hat dann eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten darauf hinzuwirken, dass geeignete Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden.
Die Arbeitshilfe erläutert den rechtlichen Rahmen, beschreibt die Aufgaben der beteiligten Akteure und gibt praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung der Frühintervention. Sie wurde in einer multidisziplinären Arbeitsgruppe der BAG Landesjugendämter erarbeitet und richtet sich insbesondere an Jugendämter sowie weitere Fachkräfte mit Berührungspunkten zu diesem Themenfeld.
Die Arbeitshilfe finden Sie untenstehend über die Webseite sowie als PDF-Datei zum Herunterladen.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG)

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
