Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Niederbayern | Oberpfalz. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Niederbayern | Oberpfalz
Landshuter Straße 19
93047 Regensburg
Tel.: 0941 | 599388 - 0
Fax: 0941 | 599388 - 666
niederbayern.oberpfalz(at)paritaet-bayern.de
Auf die Änderungen zum Geldwäschegesetz (Transparenz- und Finanzinformationsgesetz, Drs. 19/ 28164) und die Auswirkungen für Vereine hatten wir bereits im Juni 2021 hingewiesen.
Die Eintragungspflicht für GmbHs besteht bis zum 30.6.2022. Der Status der Gemeinnützigkeit hat keinen Einfluss auf die Mitteilungspflicht.
Auch gemeinnützige juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften sind nach § 20 Abs. 1 GwG mitteilungspflichtig. Zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten finden die allgemeinen Vorschriften aus § 3 Abs. 1 und 2 GwG Anwendung. Wenn keine natürliche Person als tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann, gilt § 3 Abs. 2 S. 5 GwG: wirtschaftlich Berechtigter sind dann alle gesetzlichen Vertreter.
Auch die Anmeldung einer rechtsfähigen Stiftung ist zwingend.
Die Mitteilung zum Transparenzregister ist nicht gebührenpflichtig, jedoch wird für die Führung des Transparenzregisters eine Jahresgebühr erhoben. Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 AO verfolgen und über eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes verfügen, können bei der registerführenden Stelle eine Gebührenbefreiung unter Beifügung der Bescheinigung beantragen. Für das Jahr 2021 können Gebührenbefreiungen noch bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden.
Beigefügt sind die FAQs zum Transparenzregister des Bundesverwaltungsamtes, Stand 25. Mai 2022 sowie eine Handreichung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/ Saarland in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltsgesellschaft Leu mbH, Frankfurt a.M.
Die Zusammenfassung aus 2021 haben wir noch beigefügt, in der es um die Erleichterungen für Vereine ging!
Zusammengestellt von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband, Berlin
Referentin für Steuer- und Gesellschaftsrecht
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.